Steuerliche Auswirkungen
Obwohl die privaten Vermieter nicht das primäre Ziel der Gesetzesreform waren, führt der Systemwechsel auch hier zu steuerlichen Konsequenzen. Im Gegensatz zu Eigentümern, welche ihre Liegenschaften selbst bewohnen, entfällt hier kein Eigenmietwert. Die Einnahmen sind weitehrhin als Einkommen steuerbar. Grundsätzlich bleiben die Unterhaltskosten bei vermieteten und verpachteten Liegenschaften weiterhin abziehbar. Eingeschränkt wird jedoch der Abzug von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.
«Was gestern noch Option war, wird für viele private Vermieter heute zur strategischen Notwendigkeit.»
Auf Bundesebene fällt der Abzug komplett weg, Kantone können Rückbaukosten sowie Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, weiterhin zum Abzug zulassen. Es ist anzunehmen, dass die Kantone die Abzüge mehrheitlich auch nach dem Systemwechsel zulassen werden. Deshalb wird sich die steuerliche Mehrbelastung hier in Grenzen halten. Deutlich gravierender können hingegen die Folgen der Neuregelung beim Schuldzinsabzug ausfallen.
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