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Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum: Implikationen rund um den Eigenmietwert.
Veröffentlicht von Michael Rose, 25.09.2025
Der Eigenmietwert zählt seit Jahrzehnten zu den umstrittensten Elementen im Schweizer Steuersystem. Er soll Hauseigentümer mit Mietern gleichstellen, indem ein fiktives Einkommen versteuert werden muss, während Unterhaltskosten und Schuldzinsen abziehbar sind. Nun soll dieses System abgeschafft und durch eine vereinfachte Lösung ersetzt werden. Gleichzeitig bekämen die Kantone die Möglichkeit, für Zweitliegenschaften eine Objektsteuer einzuführen. Ein Schritt mit Chancen, aber auch Nebenwirkungen.
Der Eigenmietwert geht zurück auf die Vorstellung einer fiskalischen Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern. Seit jeher kritisiert, hat er sich dennoch als bedeutende Einnahmequelle für Bund und Kantone etabliert.
«Renditeliegenschaften würden vermehrt in Gesellschaften gehalten werden»
Kritiker monieren jedoch den Realitätsverlust: Immobilienpreise, Hypothekarzinsen und Sanierungskosten haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert, während das System zunehmend als bürokratisch und widersprüchlich empfunden wird.
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