Die Lex Koller entspringt dem Wunsch, die Veräusserung von Boden bzw. Wohnraum an Personen im Ausland zu kontrollieren. Die Annahme dahinter: Boden ist ein nicht vermehrbares Gut und deshalb von besonderer staatlicher Schutzwürdigkeit. Besonders in touristisch attraktiven Regionen führte der zunehmende Erwerb von Zweitwohnungen durch Ausländer in den 1970er Jahren zu politischem Druck. Die Lex Friedrich (1983, Inkraftsetzung per 1.1.1985) und später die Lex Koller (Überarbeitung 1997) institutionalisierten diese Bedenken in Gesetzesform.
«Die Durchschnittsrenditen liegen in Zürich tiefer als in Monaco»
Mit der Zeit wandelte sich die Realität des Immobilienmarktes. Der ausländische Erwerb wurde zunehmend professioneller, strukturiert über juristische Personen, Treuhandlösungen oder mehrstufige Beteiligungsketten, welche vor einer Transaktion auf eine potenziell beherrschende ausländische Stellung durchleuchtet werden.
Erfahren Sie hier mehr.