Gründe für die Anpassungen
Gemäss den Regulatoren vergaben Schweizer Banken in den letzten Jahren, trotz stark ansteigenden Immobilienpreisen und höheren Leerständen, bei vermieteten Wohnliegenschaften Hypotheken mit hohem Loan-to-value (LTV) und Loan-to-income (LTI). Die im 2012 und 2014 revidierte Selbstregulierung der Banken zeigte für dieses Segment nicht die gewünschte Wirkung. Steigende Zinsen, Preiskorrekturen bei den Liegenschaften und ungenügende Tragbarkeiten könnten gemäss Regulatoren dabei zu erheblichen Verlusten führen.
Wie reagiert das Eidgenössische Finanzdepartement?
Die Risikogewichtung und somit die Eigenmittelhinterlegung für Belehnungen > 66%1 des Marktwerts der Liegenschaft, sollen mehr als verdoppelt (Faktor 2.15) werden. Das heisst, die Banken sollen dazu verpflichtet werden mehr Eigenkapital aufzubauen.
1 Grundlage sind die konservativen Bewertungen der Schweizer Banken
Wer ist davon betroffen?
Alle Banken die ihre Kreditrisiken nach dem Standardsatz bemessen (rund 44% Marktanteil), bedingt auch Banken mit IRB-Ansatz2 und Versicherungen. Gilt für Neugeschäfte und Erhöhungen sowie für bestehende Ausleihungen (ca. CHF 300 Mrd. Stand Ende 2018).
2 Der IRB-Ansatz wird in erster Linie von den systemrelevanten Banken angewendet
Was bedeutet dies für die betroffenen Banken?
Bei gleichbleibender Kreditvergabe- und Preispolitik könnte der Ertrag bis zur Hälfte einbrechen. Beispielberechnungen, welche Erhöhung der Zinsmarge notwendig ist, um einen gleichbleibenden Ertrag nach der Anpassung zu gewährleisten:
- 75% Belehnung: 26% Erhöhung der Zinsmarge
- 80% Belehnung: 36% Erhöhung der Zinsmarge
- 85% Belehnung: 46% Erhöhung der Zinsmarge
Erwartete Änderungen in der Kreditvergabe
- Restriktivere Kreditvergabe ab 66% des Marktwertes
der Liegenschaft
- Höherer Mischsatz über die gesamte Hypothek
- Aufpreis für Hypotheken über 66% des Marktwerts
der Liegenschaft
Wer könnte profitieren?
- Pensionskassen
- Anlagefonds
- Private Investoren (Direkt, Club Deals, Strukturierte Produkte)
Wird damit das Kernproblem "zu tiefe Zinsen" behoben?
Mit dieser geplanten Anpassung wird lediglich eine fragwürdige Symptombekämpfung betrieben. Das Kernproblem – zu tiefe Zinsen – wird damit nicht angegangen.
Weitere Informationen sowie Berechnungen finden Sie hier: Anpassungen in der Eigenmittelverordnung |